Aktuelle Gesetze und Informationen zu Mund- und Nasenmasken

Seit dem 19. Januar 2021 ist der medizinische Mundschutz unser täglicher Begleiter. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Arbeitsschutzstandard und was Sie beim Kauf von „Mundschutz“ beachten müssen. Erfahren Sie nach dem Blogbeitrag wie sich die verschiedenen Masken in Ihrem Zweck und Schutz unterscheiden und welcher Typ am besten für Sie geeignet ist.

Informationen zum Arbeitsschutzstandard

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege empfiehlt für die Podologie, Fußpflege und Kosmetik „bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen (Patientinnen und Patienten, Bewohner und Bewohnerinnen, zu Pflegende/zu Betreuende, Klientinnen und Klienten und ähnliche) ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sind außerdem Schutzkleidung und Augenschutz notwendig.“ Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes verpflichtend und ebenfalls von Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen umzusetzen. Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken sind nach Herstellerangaben zu verwenden und zu wechseln. Bei Durchfeuchtung sind sie sofort zu wechseln. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat den Beschäftigten den Mund-Nasen-Schutz und die persönliche Schutzausrüstung wie etwa Atemschutzmasken, Schutzkittel und -handschuhe sowie Augenschutz in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind im Umgang damit zu unterweisen. Die Verwendung von Atemschutzmasken führt zu erhöhten Belastungen. Es wird empfohlen, die Tragezeiten/Belastungen durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen zu reduzieren.

Über die aktuellen Arbeitsschutzstandards für die Podologie können Sie hier mehr erfahren. Informationen zum Arbeitsschutzstandard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios erhalten Sie hier.

Vorsicht beim Kauf von "Mundschutz"

Durch die Corona-Pandemie ist das Geschäft mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) lukrativ geworden. Entsprechend springen viele Anbieter auf den Zug auf und vertreiben angeblich "Mundschutz" bzw. "Atemschutzmasken". Im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist diese Bezeichnung jedoch nur für zertifizierte Medizinprodukte zulässig. Das heißt, ein Mundschutz bzw. eine Atemschutzmaske, die diese Bezeichnung tragen darf, muss die Voraussetzungen der MPG erfüllen. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf von Schutzausrüstung bewusst zu sein, welche Art von Ausrüstung man sich zulegt. Optisch sehen die ,,einfachen Vliesmasken“ exakt aus wie eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske, sind jedoch in den meisten Fällen nicht als Medizinprodukt nach MPG zertifiziert. Vliesmasken sind daher nichts anderes als eine Alltagsmaske und nicht für den Einsatz im medizinischen Arbeitsalltag zu empfehlen. Wir achten bei RUCK streng darauf, ausschließlich medizinisch zertifizierten MNS zu beschaffen.

Korrektes anlegen und tragen

Eine Maske ist nur dann wirksam, wenn sie korrekt angelegt wird. Sie sollte möglichst eng am Gesicht anliegen und den Mund und die Nasenöffnung vollständig abdecken. Es muss sichergestellt sein, dass keine Lücken zwischen Gesicht und Maske bestehen. Ein Bart beispielsweise kann den Dichtsitz der Maske nachteilig beeinflussen. Vor dem Aufsetzen der Maske ist eine sorgfältige Händedesinfektion unerlässlich, da sonst Kontakt zwischen den kontaminierten Händen und Gesicht stattfindet. Nach dem Abnehmen der Maske ist ebenfalls wieder eine Händedesinfektion erforderlich, da die Maske möglicherweise kontaminiert wurde. Ein großer Vorteil bei allen Maskenarten ist, dass die Träger nicht so schnell in Versuchung geraten sich mit kontaminierten Händen ins Gesicht zu fassen.

Erfahren Sie in unserer Rubrik "Häufig gestellte Fragen" welcher Typ für Sie geeignet ist.

Passende Produkte